Mit der „Beratung digitale Bildung in Bayern“ stehen den Schulen in Bayern insgesamt 170 hochqualifizierte Beraterinnen und Berater bei der Gestaltung des digitalen Wandels zur Seite. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den verschiedenen schulischen und außerschulischen Akteuren im Kontext der digitalen Bildung. In jeder Region und in jeder Schulart haben damit sowohl Lehrkräfte mit geringen Vorerfahrungen als auch solche mit umfangreichem Vorwissen einen wichtigen Ansprechpartner in Fragen der Medienbildung an Schulen.
Die Beraterinnen und Berater digitale Bildung unterstützen die Schulen vor Ort bei der Medienkonzeptarbeit, koordinieren Fortbildungsbedarfe und bilden selbst Lehrkräfte fort. Sie richten Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zu medienpädagogischen und informationstechnischen Themen aus und erstellen Beratungsmaterialien sowie Konzepte für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Darüber hinaus beraten sie in IT-Ausstattungsfragen, vernetzen Schulen und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sachaufwandsträgern.
Es gibt zwei Arten von Berater/innen:
Gemeinsame Aufgabengebiete:
- Die Beraterinnen und Berater digitale Bildung erfüllen Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Unterrichts in den Schulen, im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung, der medienbezogenen Schulentwicklung sowie bei Fragen der IT-Ausstattung:
- Als Tandem pflegen sie gemeinsam Netzwerke, vermitteln Kontakte, unterstützen die Schulaufsicht bei der Begleitung der Schulen im Bereich der digitalen Bildung.
- Sie erarbeiten Konzepte für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht (ggf. auch in Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften).–Sie beraten Schulen bei der medienbezogenen Schulentwicklungsarbeit (unter anderem auf der Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte).
- Sie wirken bei der Weiterentwicklung der Fortbildungsplanung innerhalb der Medienkonzeptarbeit der Schulen mit und evaluieren Fortbildungsmaßnahmen.
- Sie wirken als Bindeglieder zwischen den verschiedenen Ebenen der Lehrerfortbildung und koordinieren Fortbildungsbedarfe, Referenten und Fortbildungsressourcen in ihren jeweiligen Themengebieten.–Sie identifizieren kooperationsgeeignete Fortbildungsangebote von Hochschulen und anderen externen Anbietern auf Ebene der Regionalen Lehrerfortbildung.
- Sie bilden Lehrkräfte in den unter Nr. 4.1 und 4.2 genannten Bereichen fort und wirken bei der Ausbildung angehender Lehrkräfte mit.
- Sie stehen den Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich für lokale Informationsveranstaltungen zu medienpädagogischen und informationstechnischen Fragen für Erziehungsberechtigte oder Lehrkräfte zur Verfügung.
- Sie beraten Schulen und Aufwandsträger bei der Entwicklung von Ausstattungsplänen und der Weiterentwicklung der IT-Ausstattung unter Berücksichtigung schulart- sowie schulspezifischer Anforderungen.–Sie bewerten Ausstattungspläne der Schulen, z. B. in Bezug auf deren Votums-Konformität und deren pädagogische Angemessenheit.
- Sie wirken darüber hinaus an der Umsetzung von regionalen und landesweiten, durch staatliche Stellen genehmigten oder initiierten medienpädagogisch-informationstechnischen Maßnahmen mit.
- Sie erstellen Beratungsmaterialien und stellen diese zentral (auch digital) bereit.
Weitere Informationen in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Beratung digitale Bildung in Bayern vom 28. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 251)