Beratung digitale Bildung (mBdB/iBdB)
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Sind digitale Prüfungsformate erlaubt?

Schulische Prüfungskultur muss sich aufgrund neuer Lern- und Arbeitskulturen sowie sich entwickelnder Aufgaben anpassen und weiterentwickelt werden.

“In zukünftige schriftliche und mündliche Prüfungsformate sind neben den fachlichen Kompetenzen verstärkt – gemäß den in der KMK-Strategie definierten Kompetenzen – Kreativität, Kollaboration, kritisches Denken und Kommunikation mit einzubeziehen.”

Papier der Kultusministerkonferenz ‘Lehren und Lernen in der digitalen Welt’ S. 15

"Nach Art. 52 Abs. 1 BayEUG erbringen die Schülerinnen und Schüler zum Nachweis des Leistungsstands in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Eine Leistungserhebung in digitaler Form ist dabei nicht von vornherein ausgeschlossen. Vielmehr richtet sich die Art des Leistungsnachweises nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Denkbar wäre bspw., dass eine Lehrkraft am Gymnasium im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung einen sog. „kleinen Leistungsnachweis” (§ 23 GSO) in digitaler Form stellt."
Digitale Leistungs­erhebungen in der Lernplattform | mebis Magazin (bycs.de)

In den Schulversuchen “Digitale Schule 2020” und “Prüfungskultur Innovativ” entwickeln die teilnehmenden Schulen neben der Kombination von digitalen und analogen Medien in einem Leistungsnachweis auch neue Formate für die Bewertung von digitalen Lernprodukten wie Podcast, Video, E-Portfolio, E-Book u.a..

"Vom E-Book über das Erklärvideo zum E-Portfolio – im Schulversuch geht es darum, das Spektrum der Leistungsnachweise zu erweitern. Es werden digitale Aufgabenformate entwickelt, die kooperative und kreative Herangehensweisen auch in Prüfungssituationen erlauben. Sie bilden dabei insbesondere diejenigen Kompetenzen ab, die junge Menschen für Studium, Beruf und ihr Leben in einer digitalisierten Welt brauchen."

PROJEKTE Prüfungskultur innovativ – Stiftung Bildungspakt Bayern (bildungspakt-bayern.de)

Aus dem derzeitigen fachlichen und juristischen Sachstand ergibt sich folgende Beratungsempfehlung:
Beim Bewerten eines digitalen Lernprodukts werden die zugrundeliegenden Kriterien vorher gemeinsam mit der Lerngruppe erstellt bzw. besprochen. Mögliche Kriterien sind: Eingrenzung des Inhalts, Sprache, Layout, Kreativität, Urheberrecht, technische Umsetzung.
Aus diesen Kriterien wird dann ein Bewertungsbogen erstellt, der Grundlage für die Notenfindung ist.

Vorschläge für digitale Lernaufgaben, Kriterien zur Bewertung und Bewertungsbogen finden sich in den folgenden Publikationen: