Durch die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Zusatzaustattungsprogramm des Bundes zum DigitalPakt Schule durch Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo am 22. Mai 2020 wurde der Weg freigemacht für ein bayerisches „Sonderbudget für digitale Leihgeräte“. Ziel dieses Budgets in Höhe von ca. 78 Mio Euro für die Schulen des Freistaats ist es, „die Schülerinnen und Schüler [zu] unterstützen, die zuhause über keine geeignete digitale Ausstattung verfügen.“, so die Vermeldung in der Presseerklärung zu der Sondermaßnahme.
Die Kernaussagen der Förderrichtlinie lauten:
- Vereinfachtes Beschaffungsverfahren für mobile Endgeräte;
- Vorgezogener Maßnahmenbeginn: 16.3.2020
- Förderung der Anschaffung mobiler Endgeräte und ihres betriebsnotwendigen Zubehörs (Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router (Hardware) und Tablet-/Laptopkoffer)
- Verzicht auf die Anforderungsuntergrenzen, wie sie im Beratervotum für die Bewirtschaftung der Mittel für den DigitalPakt Schule sowie das Digitalbudget des Freistaates Bayern zugrundegelegt werden;
- Keine Anrechnung der angeschafften Geräte auf die Obergrenze der Förderung mobiler Endgeräte im Rahmen des DigitalPaktes Schule.
- Vereinfachte Richtlinien bei der Beschaffung im Rahmen kommunaler Ausschreibungen (vgl. hierzu auch die einschlägigen Veröffentlichungen des Staatsministerium des Innern)
Weitere Einzelheiten, darunter auch die „Eckpunkte zur Förderung nach dem ‚Sonderbudget Leihgeräte“ entnehmen Sie bitte den einschlägigen Veröffentlichungen auf der jüngst freigeschalteten Website www.km.bayern.de/sonderbudget. Dort wird auch die Antragsmappe nach Fertigstellung veröffentlicht werden, mit welcher Sie den Workflow bzw. das Antragsverfahren durchführen können. Der Ablauf wird in vereinfachter Form der Vorgehensweise beim Digitalpakt Schule entsprechen.
Es empfiehlt sich im Lauf des Juni 2020 das Gespräch mit den Sachaufwandsträgern zu suchen, um die entsprechenden Anträge rechtzeitig einzureichen.