Videokonferenzen – Allgemeine Informationen

Im nachstehenden FAQ möchten wir einige der derzeit aufkommenden Fragen beantworten:

Vorüberlegungen

Allgemeine Informationen zum Einsatz von Videokonferenzsystemen
Wenn Ihre Schule überlegt, Videokonferenzsoftware einzusetzen, möchten wir Sie auf folgende Rahmenbedingungen und Überlegungen hinweisen:

Datenschutz und rechtliche Aspekte
Beachten Sie beim Einsatz die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Hinweise/Links darauf finden Sie in den FAQ-Seiten zu den einzelnen Diensten. Beim Videochat über Videokonferenzsysteme können die Gesichter und Stimmen der beteiligten Personen übertragen werden. Außerdem kann das Bild die häusliche Umgebung der TeilnehmerInnen zeigen. Dies sind vom Gesetzgeber streng geschütze Sphären und Daten und bedürfen der sicheren Handhabung. Die Nutzungsbedingungen, inbesondere die der kommerziellen Dienste, sind oft nicht auf einen Einsatz in Schulen ausgelegt, sondern für Wirtschaftunternehmen, in denen die TeilnehmerInnen volljährig sind.

Pädagogisch-/Didaktische Aspekte
Der Einsatz als Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler nach längerer Zeit wieder „zu sehen“ und mit ihnen in persönlichen Kontakt zu treten, kann durch Videokonferenzsysteme erleichtert werden. Inwiefern sich Unterricht abbilden lässt, liegt in den Möglichkeiten der Lehrkraft sowie der eingesetzten Software. So lassen sich beispielsweise bei BigBlueButton „Gruppenarbeiten“ mittels sogenannter „Breakout-Rooms“ organisieren, bei jitsi nicht.

Organisatorische Aspekte
Da sich derzeit viele Eltern ebenfalls im Homeoffice befinden, kann es durchaus sein, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler Zugriff auf geeignete Geräte haben oder die Bandbreite für paralleles Arbeiten nicht ausreicht. Weiterhin ist zu bedenken, dass nicht alle TeilnehmerInnen immer über einen ruhigen und abgeschlossenen Raum verfügen, um störungsfrei an der Videokonferenz teilzunehmen. Insgesamt kann daher nicht sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse zu der Zeit der Live-Videokonferenz auch sinnvoll und konzentriert teilnehmen können.

Fazit
Aufgrund dieser Aspekte können Videokonferenzen derzeit nur Tool gelten, dessen Teilnahme freiwillig seitens der Schülerinnen und Schüler geschieht. Infolgedessen kann auch kein neuer Lernstoff vermittelt werden, wenn nicht im Sinne der Bildungsgerechtigkeit sichergestellt werden kann, dass alle TeilnehmerInnen die Möglichkeit haben, diesen auch konzentriert und störungsfrei aufzunehmen (möglich wäre dies aber mitunter mittels eines Lernvideos, eventuell von der Lehrkraft erstellt).

Wie kommt meine Schule an ein Videokonferenzsystem?

Benutzen Sie hierzu unsere Entscheidungshilfe (Klicken Sie auf die Grafik für vergrößerte Darstellung):

Entscheidungshilfe Videokonferenzsysteme

Einkaufen eines fertigen Dienstes

Jitsi und BigBlueButton

Vorzuziehen sind Hoster, die DSGVO-konforme, fertig eingerichtete jitsi- oder BigBlueButton-Server anbieten. Sinnvollerweise werden hier sogenannte Root-Server gemietet, die sich idealerweise die Ressourcen nicht mit anderen Nutzern teilen, damit die Performance nicht zu Spitzenzeiten leidet. Ein AVV sollte auf jeden Fall ebenfalls abgeschlossen werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Infos benötigen.

Andere Dienste

Gerade im Moment stellen viele Anbieter ihre Videokonferenzsysteme kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung. Fragen Sie daher am besten auch bei den Telekommunikationsanbietern an, die beispielsweise ihre Telefonanlage der Schule betreuen. Wichtig ist hier zu beachten, dass die Dienste DSGVO-konform sind, ein AVV vorliegt und nicht zu lange Vertragslaufzeiten eingegangen werden.

Worauf sollte man beim Videoconferencing achten?

Prüfen Sie bitte vor dem Einsatz von Videokonferenzen den pädagogischen und didaktischen Sinn dieser. Beachten Sie, dass es sich nur um freiwillige Angebote handeln kann, da nicht immer sichergestellt ist, dass die dafür notwendige Gerätschaft und Infrastruktur (und -in Zeiten von Home-Office- die zeitlichen Ressourcen) bei allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.

Philippe Wampfler (Deutschdidaktik der Universität Zürich) teilt in diesem Video seine Erfahrungen mit:

https://www.youtube.com/watch?v=ISQ7YF8CswY

Einige Empfehlungen für den Unterricht als Online-Konferenz

Für welche didaktischen Situationen eignen sich Videokonferenzen

Bedenken Sie im Design Ihres Distanzunterrichts, dass es nicht sinnvoll scheint, den Präsenzunterricht aus der Zeit vor der Pandemie 1:1 auf Videokonferenzen zu übertragen. Stellen Sie sich die Situation einer Schülerin/eines Schülers vor, der/die während der normalen Unterrichtszeit vier bis sechs Videokonferenzsitzungen pro Schultag hat. Dies würde unsere Schülerinnen und Schüler auch physisch überfordern.

Die Videokonferenz stellt also ein weiteres Element neben Arbeitsaufträgen, klassischen Lernmaterialien, Lernvideos im Sinne des Flipped Classroom und der Korrespondenz mit den Lernenden über die Lernplattform dar.

Prüfen Sie bitte vor dem Einsatz von Videokonferenzen den pädagogischen und didaktischen Sinn dieser. Beachten Sie, dass es sich in vielen Fällen nur um freiwillige Angebote handeln kann, da nicht immer sichergestellt ist, dass die dafür notwendige Gerätschaft und Infrastruktur (und -in Zeiten von Home-Office- die zeitlichen Ressourcen) bei allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.

Eigene Erfahrungen können diesen Hinweise natürlich widersprechen.